Der Auftraggeber kann die unterschiedlichsten Vorgaben für die Qualitätssicherung beim Auftragnehmer festlegen. Sie werden hier dokumentiert und in den Anhang 3: Vorgaben für das QS-Handbuch (AN) aller Ausschreibungen übernommen und gegebenenfalls angepasst. Diese Vorgaben können beispielsweise den Umfang der Produkt- und Prozessprüfung und über das V-Modell hinausgehende anzuwendende konstruktive Qualitätssicherungsmaßnahmen umfassen.
Beispielhafte Produktgestaltung
Beispiele für mögliche Vorgaben sind: