Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber in jeder Weise bei der Bewertung des Software-Qualitätssystems und bei der Verifizierung und Validierung der Produkte unterstützen. "Dem Auftraggeber muss die uneingeschränkte Möglichkeit gegeben werden, die Produkte auf Einhaltung der vertraglichen Forderungen zu verifizieren. Die für die Bewertungs-, Verifizierungs- und Validierungszwecke erforderlichen Unterstützungswerkzeuge müssen dem Auftraggeber für einen angemessenen Gebrauch zur Verfügung gestellt werden. " Diese Tätigkeiten des Auftraggebers stellen keine Abnahme im Rechtssinn dar und entbinden den Auftragnehmer nicht von seinen Bewertungs-, Verifizierungs- und Validierungstätigkeiten.
Im V-Modell kann die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Erstellung und Prüfung der vertraglich vereinbarten Leistungen im Vertrag festgelegt werden. Im Thema Mitwirkung und Beistellungen des Auftraggebers im Projekthandbuch müssen diese Forderungen der AQAP-150 entsprechend vereinbart werden.
Element der Konvention |
wird erfüllt durch |
Zugang und Beteiligung des Auftraggebers |
|