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Sinn und Zweck
In der Systemspezifikation sind die Anforderungen und Schnittstellen für die Externe Einheit zu kennzeichnen. Diese sind in die Externe-Einheit-Spezifikation zu übernehmen und im Rahmen eines Unterauftrages, eines Fertigproduktes oder einer Beistellung zu realisieren.
Die Externe-Einheit-Spezifikation ist im Vertrag zum Unterauftragnehmer aufzunehmen.
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