Anforderungen als Bestandteil von Ausschreibung und Vertrag

Inhaltlich abhängige Produkte

Ausschreibung, Anforderungen (Lastenheft), Vertrag, Vertragszusatz

Bei der Ausschreibung eines gesamten Systems wird der Stand der Anforderungen (Lastenheft) Bestandteil der Ausschreibung.

Je nach Vergabeverfahren können Änderungen an den Anforderungen (Lastenheft), die sich nach Versenden der Ausschreibung ergeben haben, eventuell nachverhandelt werden. Geschieht dies vor Abgabe der Angebote müssen öffentliche Auftraggeber eventuell eine Abgabefristverlängerung einräumen und alle möglichen Unterauftragnehmer informieren.

Der zum Vertragszeitpunkt gültige Stand der Anforderungen (Lastenheft) ist Bestandteil des Vertrags. Nach Vertragsabschluss wird der Vertrag nicht mehr fortgeschrieben, das heißt eventuelle spätere Änderungen an den Anforderungen (Lastenheft) wirken sich nicht mehr auf den Vertrag aus. Sie werden in Vertragszusätzen (siehe Vertragszusatz) geregelt.

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